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Archiv Veranstaltungen 2004
MedInform-Veranstaltung Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich richtig gemacht! Wie müssen Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich durchgeführt werden - welche objektiven Kriterien müssen berücksichtigt werden?
Datum: Donnerstag, 11.03.2004 10:00 - 17:00
Ort: Bonn
ÜBERSICHT
ZUM THEMA
Die Gesundheitsreform 2003 ist vollbracht – das GKV-Modernisierungsgesetz ist verabschiedet und befindet sich in seiner Umsetzungsphase. Auch der Hilfsmittelbereich blieb von der Reform nicht verschont. Die Marktteilnehmer werden hier vor neue Herausforderungen gestellt. Es gilt nicht nur die neuen Zuzahlungs- und Kostenübernahmeregelungen des § 33 SGB V in die Praxis umzusetzen, sondern auch die neuen Vertragsmodalitäten einzuhalten.
So haben Krankenkassen künftig die Möglichkeit, Verträge mit einzelnen Leistungserbringern zu einem niedrigeren Preis, aber bei gleicher Qualität als in den Kollektivverträgen abzuschließen. Die Vergabe von Einzelverträgen soll unter Bekanntgabe objektiver Auswahlkriterien ausgeschrieben werden. Ausschreibungen waren jedoch in der Vergangenheit fast ausschließlich ein Thema im stationären Sektor. Die Krankenkassen sowie die Leistungserbringer müssen sich erstmals intensiv mit dieser Thematik im Hilfsmittelbereich auseinandersetzen.
Erheblich erschwert wird die praktische Umsetzung auch durch die besonderen Marktgegebenheiten des Hilfsmittelbereichs. So ist dieser Markt äußerst heterogen und reicht von individuell angefertigten Produkten, über industriell hergestellte Hilfsmittel, die ohne Beratung vom Patienten direkt angewendet werden können, bis hin zu industriell gefertigten Produkten, die erst durch die gezielte Beratung und Betreuung des Patienten, z. B. durch examinierte Krankenschwestern, eingesetzt werden können. Entsprechend vielfältig sieht auch die Struktur der Leistungserbringer aus, die sowohl in Kollektivverträgen als auch in Einzelverträgen Vereinbarungen mit den Krankenkassen zu Preisen und Inhalten der Versorgung schließen.
In Anbetracht dieser Situation herrscht sowohl bei den gesetzlichen Krankenkassen als auch bei den Leistungserbringern große Unsicherheit und Unwissenheit zur Thematik Ausschreibung. Niemand weiß so recht, wie diese gesetzliche Regelung bestmöglich in die Praxis umgesetzt werden kann. Genau hierbei soll die MedInform-Veranstaltung alle Beteiligten im Hilfsmittelmarkt unterstützen.
ZIEL
Die Teilnehmer erhalten wichtige Informationen, um sich auf die veränderten Vertragsmodalitäten im Hilfsmittelbereich – insbesondere auf Ausschreibungen – strategisch ausrichten und diese umsetzen zu können. So gibt die Veranstaltung u. a. einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie über die Besonderheiten, die bei Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich zu beachten sind (z. B. Rolle des Hilfsmittelverzeichnisses, mögliche Kriterien zur Produkt- und Leistungsbeschreibung).
INHALT
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen folgende Fragen:
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Welches Ziel hat der Gesetzgeber mit der Einführung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich verfolgt? |
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Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? |
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Inwieweit gehen Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich mit dem Kartellrecht und dem EU-Recht konform? |
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Welche Besonderheiten müssen im Hilfsmittelmarkt beachtet werden? |
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Welche Rolle spielt das Hilfsmittelverzeichnis? |
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Welche Ausschreibungen gab es bereits und welche Kriterien wurden dort zu Grunde gelegt? |
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Wie werden die objektiven Kriterien für das Ausschreibungsverfahren festgelegt? |
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Welche Rechtsschutzmöglichkeiten hat der Leistungserbringer gegenüber den ausschreibenden Krankenkassen? |
PROGRAMM
Moderation: Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer, MedInform, Berlin
09.30 Uhr
Empfang/Kaffee
10.00 Uhr
Ziel und Zweck von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich
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Welches Ziel hat der Gesetzgeber mit der Einführung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich verfolgt? |
10.25 Uhr
Formelle und gesetzliche Rahmenbedingungen für Ausschreibungen im Gesundheitswesen
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VOL |
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Art, Ort und Weise sowie Zeitrahmen von Ausschreibungen/Frequenz |
10.50 Uhr
Anwendbarkeit des Ausschreibungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Zur Bedeutung des § 69 SGB V unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der Sozialgerichte |
11.35 Uhr
Kaffeepause
11.55 Uhr
Erfahrungsbericht der Bundesknappschaft mit Ausschreibungen
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Welche Kriterien und welche Hilfsmittel wurden der Ausschreibung zu Grunde gelegt? |
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Zielrichtung der Ausschreibung |
12.30 Uhr
Erfahrungsbericht zu Internetausschreibungen
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Welche Kriterien und welche Hilfsmittel wurden der Ausschreibung zu Grunde gelegt? |
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Zielrichtung der Ausschreibung |
13.00 Uhr
Mittagessen
14.00 Uhr
Umsetzung der Ausschreibungen aus Sicht der Krankenkasse
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Festlegung von objektiven Kriterien |
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Umfang der Ausschreibungen/Einzelfall- und Gesamtversorgung |
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Rolle des Hilfsmittelverzeichnisses |
14.35 Uhr
Ausschreibungskriterien aus Sicht der Leistungserbringer
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Festlegung von objektiven Kriterien |
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Eignung des Hilfsmittelverzeichnisses |
15.10 Uhr
Kaffeepause
15.30 Uhr
Rechtsschutz von Leistungserbringern bei Ausschreibungen durch Krankenkassen
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Welche Möglichkeiten gibt es für den Leistungserbringer, Rechtsmittel einzulegen? |
16.00 Uhr
PODIUMSDISKUSSION
ca. 17.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
TERMIN
Donnerstag, 11. März 2004, 10.00 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
Günnewig Hotel Bristol Bonn
Prinz-Albert-Straße 2
D-53113 Bonn
Telefon: (02 28) 26 98-0
Telefax: (02 28) 26 98-2 22
Anfahrtsskizze im Internet: www.guennewig.de
E-Mail: bristol.bonn@guennewig.de
TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühr beträgt 445,- € zuzüglich 16 Prozent MwSt. Sie wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Inbegriffen sind: Tagungsgetränke, Mittagessen sowie die Tagungsunterlagen.
ANMELDUNG
Bis spätestens 1. März 2004 auf beiliegendem Anmeldebogen (Anlage).
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung erhalten.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Stornierung:
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.
MedInform c/o BVMed, Reinhardtstr. 29 b, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 - 246 255-0, Telefax: +49 (0) 30 - 28 04 16 53
www.medinform.de
Kontakt: piossek@bvmed.de
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