Archiv Veranstaltungen 2004

MedInform-Veranstaltung Abrechnen, aber richtig! Was Krankenkassen und Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich wissen müssen

Datum:   Dienstag, 10.02.2004 

Ort: Bonn

ÜBERSICHT

ZUM THEMA

Nachdem das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) am 14. November 2003 in Kraft getreten ist, bestimmt das Thema „Abrechnung der Hilfsmittel“ bei den Leistungserbringern und Krankenkassen die Tagesordnung.

Ab dem 1. Januar 2004 wird sich eine Vielzahl von Änderungen bei der Abrechnung ergeben, die sich auf das Folgende begründen:

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Das Gesetz sieht vor, dass Krankenkassen die Rechnungen der Leistungserbringer pauschal bis zu 5 % kürzen können, wenn die Datenübermittlung nicht maschinell verwertbar ist. Bei den meisten Krankenkassen ist die Abrechnung nach § 302 SGB V aber noch in der Erprobungsphase.

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Versicherte müssen Zuzahlungen zu Hilfsmitteln leisten, um deren Höhe sich der Vergütungsanspruch der Leistungserbringer verringert. Die Zuzahlungsregelung muss in die Abrechnungsvorgaben nach § 302 SGB V eingearbeitet werden.

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Die Spitzenverbände der Krankenkassen erstellen Richtlinien zur Umsetzung der Abrechnung nach § 302 SGB V. Regelmäßige Überarbeitungen der Richtlinien und uneinheitliche Umsetzung durch die Krankenkassen stellen die Leistungserbringer vor einen erheblichen Verwaltungsaufwand.


ZIEL

Bei der Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und kassenindividuellen Regelungen zur Abrechnung nach § 302 SGB V kann man leicht den Überblick verlieren. Die Veranstaltung stellt die gesetzlichen Regelungen systematisch vor und erläutert deren praktische Umsetzung. Die aktive Einbindung der Teilnehmer in kurzen Diskussionsrunden soll dazu beitragen, Lösungen zu finden, wie der Verwaltungsaufwand für Leistungserbringer und Krankenkassen reduziert werden kann.


INHALT

Die Zuzahlungsregelung bei Hilfsmitteln und die Abrechnung nach § 302 SGB V stellt die Leistungserbringer vor eine Vielzahl von Fragen:

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Welche Zuzahlungen sind bei Hilfsmitteln zu leisten?

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Wer legt den Versorgungszeitraum fest?

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Wie sind Zuzahlungen einzuziehen und zu quittieren (z. B. beim Versandhandel)?

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Was ist, wenn der Versicherte seine Zuzahlungen nicht leistet?

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Welche Auswirkungen haben das GMG und die Abrechnung nach § 302 SGB V auf die Vertragsgestaltung?

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Was bedeutet maschinell verwertbare Datenübermittlung?

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Welche Vorgaben machen die Richtlinien nach § 302 SGB V und wie werden diese von den gesetzlichen Krankenkassen umgesetzt?

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Was steht hinter den einzelnen Schlüsseln der Abrechnungsrichtlinien?

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Kann eine kassenartenübergreifende, einheitliche Regelung umgesetzt werden?

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Welche Unterlagen sind der Abrechnung beizufügen?

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Wie werden die Abrechnungsdaten generiert, übermittelt und archiviert?

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Kann die Abrechnung nach § 302 SGB V mit dem internen Warenwirtschaftssystem verbunden werden?

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Welche Lösungen bieten sich an, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren?


 

PROGRAMM

Moderation: Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer, MedInform, Berlin

9.30 Uhr
Empfang/Kaffee

10.00 Uhr
GMG – der Leistungserbringer zwischen Patient und Krankenkasse
Oda Hagemeier, BVMed

10.10 Uhr
Genehmigung und Zuzahlung für Hilfsmittel – was gilt ab 1. Januar 2004?
:: Notwendige Unterlagen bei Genehmigungen/Kostenvoranschlägen
:: Zuzahlungsregelung, Quittieren und Befreien von Zuzahlungen
Carla Grienberger, IKK Bundesverband

10.40 Uhr
Alles was Recht ist: gesetzliche Vorgaben und praktische Wunschvorstellung
:: Gemeinsame Verlautbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen
:: Vertragliche Zusatzvereinbarungen: was ist rechtens?
RA Peter Hartmann, Rechtsanwälte Schütze & Hartmann

11.20 Uhr
Kaffeepause

11.40 Uhr
Abrechnung der Hilfsmittel nach § 302 SGB V
:: gesetzliche Grundlagen
:: Umsetzung der Richtlinien durch die Krankenkassen
Susanne Eschmann, VdAK/AEV

12.00 Uhr
Theorie und Praxis bei Leistungserbringer und Krankenkasse
Diskussionsrunde

12.30 Uhr
Mittagspause

13.30 Uhr
Maschinelle Abrechnung – was kommt auf den Leistungserbringer zu?
:: Hindernisse bei der Umsetzung
:: Praktische Lösungsansätze
Dr. Hartmut Ohnimus, CC Care Consult GmbH

14.00 Uhr
Abrechnung nach § 300 SGB V – die Alternative?
:: Voraussetzungen für die Abrechnung nach § 300 SGB V
:: Rechnungsbegleitende Unterlagen
Christian Kuzmicki, RZH Rechenzentrum für Heilberufe GmbH

14.45 Uhr
Kaffeepause

15.00 Uhr
Systemintegration zwischen den Marktteilnehmern im Hilfsmittelmarkt
:: elektronischer Dolmetscher zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen
:: elektronische Abrechnungen nach § 300 und nach § 302 per Knopfdruck
Ferry Rose, Wheel-it AG

ca. 16.00 Uhr
Ende der Veranstaltung


TERMIN

Dienstag, 10. Februar 2004, 9.30 Uhr


VERANSTALTUNGSORT

Günnewig Hotel Bristol Bonn
Prinz-Albrecht-Straße 2
53113 Bonn

Telefon: (0228) 26 98 0
Telefax: (0228) 26 98 222

Anfahrtsskizze im Internet:
http://www.guennewig.de/bnbristo/index.htm


TEILNAHMEGEBÜHR

Die Teilnahmegebühr beträgt 350,00 € zuzüglich 16 % MwSt. Inbegriffen sind Mittagessen, Sitzungsgetränke sowie die Sitzungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.


ANMELDUNG

Bis spätestens 2. Februar 2004 auf beigefügtem Antwortbogen oder online am Ende dieser Seite.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.


MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Stornierung:
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.


Kontakt: brunz@bvmed.de


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