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Archiv Veranstaltungen 2004
BVMed-Sonderveranstaltung Antragsverfahren Hilfsmittelverzeichnis
Datum: Mittwoch, 23.06.2004 09:30 - 16:30
Ort: Günnewig Hotel Bristol, Bonn
Antragstellung von Produkten zur Aufnahme in das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis verständlich und praxisnah!
ÜBERSICHT
ZUM THEMA
Der Gesetzgeber hat 1989 das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) eingeführt, um in erster Linie eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zu erreichen. Es sollte aber auch für mehr Transparenz im Hilfsmittelbereich sorgen und als Orientierungshilfe für alle Beteiligten (z. B. Arzt, Kostenträger, Gericht) dienen.
Das Verzeichnis gliedert die Hilfsmittel in verschiedene Produktgruppen, -untergruppen und -arten. In einer Produktart werden in der Funktion sowohl gleichartige als auch gleichwertige Produkte zusammengefasst. Des Weiteren enthält es beispielsweise leistungsrechtliche Aussagen über die Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln, Angaben zur Produktqualität sowie Produktbeschreibungen. Es umfasst zurzeit etwa 15.000 verschiedene Hilfsmittel.
Das Hilfsmittelverzeichnis hat sich im Markt sehr schnell als eine Quasi-Positivliste etabliert und übt somit eine marktsteuernde Wirkung aus. Das Bundessozialgericht (BSG) kam deshalb in seinem Urteil vom 31. August 2000 zu dem Schluss, dass es sich bei dem Prozedere für die Aufnahme eines Produktes in das HMV um ein so genanntes Verwaltungsaktverfahren handelt. Die Antragsteller erhalten über die Entscheidung der Spitzenverbände der Krankenkassen (SpVdKK) einen rechtsmittelfähigen Bescheid und können dagegen Widerspruch einlegen. Zudem fordert das BSG auch, dass die Entscheidungen der SpVdKK für die Hersteller transparent und nachvollziehbar sein müssen. Die SpVdKK haben deshalb ein Verfahrenshandbuch zum Aufnahmeverfahren von Hilfsmitteln in das HMV erstellt.
Dieses Handbuch soll dem Hersteller die erforderlichen Informationen für die Antragstellung liefern und stellt die Hintergründe des Aufnahmeverfahrens eingehend dar.
Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass das Prüf- und Antragsverfahren zügig und problemlos abgewickelt wird. Ein erster Schritt in diese Richtig soll mit dem Verfahrenshandbuch erreicht werden. Die Referenten werden u. a. zu folgenden Fragen Stellung nehmen: Wird mein Produkt als Hilfsmittel durch die GKV erstattet? Von welchen Kriterien ist die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis abhängig? Wie lauten die gesetzlichen Grundlagen? Wie werden Innovationen im Hilfsmittelverzeichnis berücksichtigt?
ZIEL
Die Veranstaltung soll dazu dienen, die Hilfsmittelhersteller und -vertreiber mit dem neuen Antragsverfahren vertraut zu machen. Die erworbenen Kenntnisse sollen zukünftig eine reibungslose Antragstellung und -bearbeitung sicherstellen, so dass der Antragsteller spätestens nach zwei bis drei Monaten einen rechtsmittelfähigen Bescheid der SpVdKK erhält. Die Veranstaltungsgäste haben außerdem die Möglichkeit, ihre individuellen Fragen und Probleme an die Referenten zu richten und zu diskutieren.
REFERENTEN
Ingo Doneth
Fachgebietsleiter, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V. (MDS), Essen
Kurt Werner Freigang
Referatsleiter, IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Carla Grienberger
Referentin, IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
Daniela Piossek
Referatsleiterin "Krankenversicherung", Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Berlin
Joachim M. Schmitt
Geschäftsführer, Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Berlin
Moderation:
Joachim M. Schmitt, Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin
PROGRAMM
09.00 Uhr
Empfang/Kaffee
09.30 Uhr
Ziele und Auswirkungen des Hilfsmittelverzeichnisses
:: Hilfsmittelverzeichnis – Orientierungshilfe und Transparenz
:: Marktsteuernde Wirkung
Daniela Piossek, Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin
09.45 Uhr
Die Hilfsmittelversorgung
:: Einführung in die Thematik
:: GMG-Auswirkungen auf den Hilfsmittelbereich
Kurt Werner Freigang, IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
10.15 Uhr
Grundlagen der Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
:: Begriffsdefinitionen/gesetzliche Grundlagen für den Hilfsmittelbereich
:: BSG-Urteil vom 31.08.00 und Folgen für das Antragsverfahren
Carla Grienberger, IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
10.45 Uhr
Kaffeepause
11.15 Uhr
Allgemeines zur Antragstellung, (FORUM)
:: Antragsberechtigung und Antragsform
:: Erläuterung der Antragsformulare
Carla Grienberger, IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
12.15 Uhr
Mittagessen
13.15 Uhr
Hinweise zur Nachweisführung, (FORUM)
:: Nachweis des therapeutischen Nutzens durch technische Prüfungen bzw. Studien
:: Anerkennung von Qualitätsnachweisen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
:: Praktische Beispiele
Ingo Doneth, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V. (MDS), Essen
14.15 Uhr
Kaffeepause
14.45 Uhr
Verfahren beim IKK-Bundesverband/MDS, (FORUM)
:: Antragsprüfung und –bewertung
:: Widerspruchsverfahren
:: Praktische Beispiele für Ablehnungsgründe/Hilfestellung für Antragsteller
Ingo Doneth, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e. V. (MDS), Essen
ca. 16.30 Uhr
Ende der Veranstaltung
TERMIN
Mittwoch, 23. Juni 2004, 9.30 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
Günnewig Hotel Bristol
Prinz-Albert-Straße 2
53113 Bonn
Tel.: (02 28) 26 98-0
Fax: (02 28) 26 98-222
Anfahrtsskizze im Internet:
www.guennewig.de/bnbristo/anfahrt.php
KOSTEN UND ADRESSATEN DER VERANSTALTUNG
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Sie richtet sich ausschließlich an die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. (BVMed).
ANMELDUNG
Bis spätestens 11. Juni 2004 auf diesem Anmeldebogen (bzw. online unter: lieck@bvmed.de).
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Für den Fall der Nichtteilnahme bitten wir Sie um Absage bis spätestens 17. Juni 2004.
Anlage: Anmeldebogen
BVMed – Reinhardtstr. 29 b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 246 255-0 – Telefax: (030) 246 255-99
www.bvmed.de
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