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Archiv Veranstaltungen 2003
Hilfsmittelversorgung im Brennpunkt - Wer versorgt den Patienten nach der Reform?
Datum: Dienstag, 07.10.2003 09:30
Ort: MedInform-Veranstaltung, Wiesbaden
ZUM THEMA
Zur Modernisierung des Gesundheitssystems soll Qualität, Wirtschaftlichkeit, solidarischer Wettbewerb und Transparenz gestärkt werden. Damit will der Gesetzgeber die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zielgenau einsetzen, indem verkrustete Strukturen im Gesundheitswesen aufgebrochen und Fehlentwicklungen entgegengesteuert wird. Trifft das auch für die Hilfsmittelversorgung zu?
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems (GMG) plant der Gesetzgeber erhebliche Änderungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln. Im Fokus stehen der § 33 SGB V, der den Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit Hilfsmitteln regelt sowie der § 127 SGB V, der die Vertragsgrundlagen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern von Hilfsmitteln festlegt. Wenig berücksichtigt, aber doch von großer Bedeutung für den zukünftigen Gesundheitsmarkt sind die Vertrags- und Strukturveränderungen, die sich aus einer verstärkten Umsetzung integrierter Versorgungen (§ 140 a ff. SGB V) ergeben.
Der GMG Entwurf wird im Laufe der politischen Verhandlungen noch einige Änderungen erfahren. Ob zukünftig die Maxime des niedrigsten Preises gilt oder sich ein qualitätsorientierter Wettbewerb durchsetzen kann, ist noch offen. Auf welche Ziele man sich bei der Gesundheitsreform einigt und welche Konsequenzen sich daraus für Leistungserbringer, Industrie und Krankenkassen ergeben, ist Inhalt der MedInform-Veranstaltung.
Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Fragen:
:: Welche gesetzlichen Änderungen sind zur Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung geplant?
:: Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber damit?
:: Ist der Hilfsmittel- und Homecare-Markt ein Wachstumsmarkt?
:: Welche Strukturen müssen aufgebrochen werden, um die Hilfsmittelversorgung zu optimieren?
:: Welche Interessen verfolgen die Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung?
:: Wer kann zukünftig noch Verträge mit Krankenkassen schließen?
:: Nach welchen Kriterien entscheiden sich Krankenkassen für ihre Vertragspartner?
:: Welche Maßnahmen müssen die Leistungserbringer ergreifen, um noch morgen am Markt zu sein?
:: Sind Internet und Ausschreibungen die zukünftige Vertragsplattform?
:: Wie wird die Qualität der Versorgung sichergestellt?
:: Werden zukünftig noch innovative Produkte von den Krankenkassen erstattet?
:: Gibt es zukünftig noch einen einheitlichen Leistungsanspruch des Versicherten?
:: Bestimmt der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen den Leistungsumfang?
:: Sind integrierte Versorgungskonzepte die Regelversorgung von morgen?
:: Welche Möglichkeiten zur Kooperation ergeben sich für Krankenhaus, Industrie und Leistungserbringer?
:: Welchen Einfluss haben DRGs auf den Hilfsmittelmarkt?
ZIEL
Die Veranstaltung informiert die Teilnehmer über die aktuellen Verhandlungsergebnisse zur Gesundheitsreform, die sich auf die Hilfsmittelversorgung beziehen. Die sich daraus ergebenden vielfältigen Konsequenzen und Handlungsanforderungen für Leistungserbringer, Industrie und Krankenkassen werden aus mehreren Betrachtungswinkeln aufgezeigt. Die Teilnehmer erhalten wichtige Informationen, um sich auf die Veränderungen im Hilfsmittelmarkt zeitnah strategisch ausrichten zu können.
PROGRAMM
Moderation: Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer des BVMed - Bundesverband
Medizintechnologie e.V., Berlin
10.00 Uhr
Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung – ein Wachstumsmarkt?
Oda Hagemeier, Bundesverband Medizintechnologie e.V., Berlin
:: Gründe für einen wachsenden Bedarf an Hilfsmittel- und Homecare-Versorgungen
:: Anforderungen an die Rahmenbedingungen
10.30 Uhr
Gesundheitspolitische EinführungGeplante Veränderungen in der Hilfsmittelversorgung durch das GMG
MinDirig Dr. Ulrich Orlowski, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS), Bonn
:: Wie soll sich zukünftig die Hilfsmittelversorgung gestalten
:: Welche gesetzlichen Maßnahmen werden ergriffen
11.15 Uhr Kaffeepause
11.30 Uhr
Zukünftige Versorgungsstrukturen und Vertragsgestaltung aus Kostenträgersicht
Kurt-Werner Freigang, IKK-Bundesverband, Bergisch-Gladbach
:: Zulassung und Vertragsabschluss - Kriterien für die Auswahl
:: Wie kann die Transparenz in der Versorgung erhöht werden
12.15 Uhr
Marktzugang und Preisbildung – neue Herausforderungen für Leistungserbringer
RA Carsten Clausen, Fresenius Kabi Deutschland GmbH, Bad Homburg
:: Auswirkung von Ausschreibungen und Internethandel
:: strategische Aspekte
13.00 Uhr Mittagessen
14.00 Uhr
Qualitätsbewertung von Hilfsmitteln – Bestimmung des Leistungskataloges durch die Krankenkassen?
RA Dr. Peter Wigge, Rechtsanwälte Dr. Wigge, Hamm
:: Kompetenz der Krankenkassen zur Qualitätsbewertung
:: Evidenzbasierte Qualitätsbeurteilung bei Hilfsmitteln
14.45 Uhr
Zuständigkeit des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für die Anerkennung von Hilfsmitteln
Dr. Klaus Ladage, Bundessozialgericht (3. Senat), Kassel
:: Zuständigkeitsabgrenzung Hilfsmittel – Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
:: Inhalt und Umfang der richterlichen Inhaltskontrolle von Qualitätsbewertungen bei Hilfsmitteln
15.30 Uhr Kaffeepause
15.45 Uhr
Umsetzung von integrativen Kooperationskonzepten zwischen Krankenhaus, Industrie und Leistungserbringer
Rainer Klein, Städtisches Krankenhaus Landau in der Pfalz GmbH
:: Schnittstellen für Kooperationsmöglichkeiten
:: DRGs als Motor für integrierte Versorgungen
16.30 Uhr
Wie werden sich die Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung für Versicherte, Krankenkassen und Leistungserbringer durch das GMG verändern?
Podiumsdiskussion
17.00 Uhr Ende
:: TERMIN
Dienstag, 7. Oktober 2003, 9.30 Uhr
:: VERANSTALTUNGSORT
Kurhaus Wiesbaden
Kurhausplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 17 29 0
Telefax: +49 (0) 611 17 29 299
Internet:
www.wiesbaden.de
:: TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühr beträgt 450,00 € zuzüglich 16 % MwSt. Inbegriffen sind Mit-tagessen, Sitzungsgetränke sowie die Sitzungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
:: ANMELDUNG
Bis spätestens 22. September 2003. Den Anmeldebogen finden Sie hier. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung per E-Mail erhalten. Online-Anmeldung am Ende dieser Seite möglich.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Stornierung:
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.
MedInform c/o BVMed, Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin
Telefon: (0 30) 246 255-0, Telefax: (0 30) 28 04 16 53
http://www.medinform.de
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