Archiv Veranstaltungen 2003

BVMed-Sonderveranstaltung:Antragsverfahren Hilfsmittelverzeichnis - Antragstellung von Produkten zur Aufnahme in das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis leicht gemacht!

Datum:   Freitag, 26.09.2003 09:30

Ort: Wiesbaden

ÜBERSICHT

ZUM THEMA

Der Gesetzgeber hat 1989 das Hilfsmittelverzeichnis (HMV) eingeführt, um in erster Linie eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln zu erreichen. Es sollte aber auch für mehr Transparenz im Hilfsmittelbereich sorgen und als Orientierungshilfe für alle Beteiligten (z. B. Arzt, Kostenträger, Gericht) dienen.
Das Verzeichnis gliedert die Hilfsmittel in verschiedene Produktgruppen,
-untergruppen und -arten. In einer Produktart werden in der Funktion sowohl gleichartige als auch gleichwertige Produkte zusammengefasst. Des Weiteren enthält es beispielsweise leistungsrechtliche Aussagen über die Verordnungsfähigkeit von Hilfsmitteln, Angaben zur Produktqualität sowie Produktbeschreibungen. Es umfasst zurzeit etwa 15.000 verschiedene Hilfsmittel.

Das Hilfsmittelverzeichnis hat sich im Markt sehr schnell als eine Quasi-Positivliste etabliert und übt somit eine marktsteuernde Wirkung aus. Das Bundessozialgericht (BSG) kam deshalb in seinem Urteil vom 31. August 2000 zu dem Schluss, dass es sich bei dem Prozedere für die Aufnahme eines Produktes in das HMV um ein so genanntes Verwaltungsaktverfahren handelt. Die Antragsteller erhalten über die Entscheidung der Spitzenverbände der Krankenkassen (SpVdKK) einen rechtsmittelfähigen Bescheid und können dagegen Widerspruch einlegen. Aber nicht nur das, sondern auch die Entscheidungen der SpVdKK sollen – nach den Vorstellungen des BSG – für die Hersteller transparent und nachvollziehbar sein und es werden hohe Anforderungen an die Nachweisführung der Hersteller gestellt. Die SpVdKK haben deshalb ein Verfahrenshandbuch zum Aufnahmeverfahren von Hilfsmitteln in das HMV erstellt.

Dieses Handbuch soll dem Hersteller die erforderlichen Informationen für die Antragstellung liefern und stellt die Hintergründe des Aufnahmeverfahrens eingehend dar. Es besteht aus einem allgemeinen, informativen Teil und einem Teil, der sämtliche Teilschritte des Antragsverfahrens – von der Beantragung bis zur endgültigen Aufnahme bzw. Ablehnung eines Produktes – beschreibt.

Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass ein Prüf- und Antragsverfahren zügig und problemlos abgewickelt werden kann. Das soll mit dem Verfahrenshandbuch erreicht werden. Die Referenten werden Fragen wie: Wird mein Produkt als Hilfsmittel durch die GKV erstattet? Von welchen Kriterien ist die Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis abhängig? Wie lauten die gesetzlichen Grundlagen? und viele andere Fragen beantworten.


ZIEL

Die Veranstaltung soll dazu dienen, die Hilfsmittelhersteller und -vertreiber mit dem neuen Antragsverfahren vertraut zu machen. Die erworbenen Kenntnisse sollen zukünftig eine reibungslose Antragstellung und -bearbeitung sicherstellen, so dass der Antragsteller spätestens nach zwei bis drei Monaten einen rechtsmittelfähigen Bescheid der SpVdKK erhält.
Die Veranstaltungsgäste haben außerdem die Möglichkeit, in der geplanten Podiumsdiskussion ihre individuellen Fragen an die Referenten zu stellen und zu diskutieren.

INHALT

:: Gesetzliche Grundlagen für die Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
:: BSG-Rechtsprechung zum Verwaltungsakt
:: Allgemeines zum Hilfsmittelverzeichnis
:: Grundlagen zur Antragstellung
:: Hinweise zur Nachweisführung
:: Antrags- und Bewertungsverfahren beim IKK-Bundesverband/MDS
:: Aspekte der Gesundheitsreform für den Hilfsmittelbereich

PROGRAMM

Moderation: Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer, BVMed, Berlin

09.30 Uhr
Empfang/Kaffee
  
10.00 Uhr
Ziele und Auswirkungen des Hilfsmittelverzeichnisses
:: Hilfsmittelverzeichnis – Orientierungshilfe und Transparenz
:: Marktsteuernde Wirkung
Daniela Piossek, Referentin, BVMed, Berlin
  
10.15 Uhr
Die Hilfsmittelversorgung
:: Einführung in die Thematik
Kurt Werner Freigang, Referatsleiter, IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
  
10.30 Uhr
Grundlagen der Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
:: Begriffsdefinitionen/gesetzliche Grundlagen für den Hilfsmittelbereich
:: BSG-Urteil vom 31.08.00 und Folgen für das Antragsverfahren
Carla Grienberger, Referentin, IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
  
11.00 Uhr
Kaffeepause
  
11.15 Uhr
Allgemeines zur Antragstellung (FORUM)
:: Antragsberechtigung und Antragsform
:: Erläuterung der Antragsformulare
Carla Grienberger, Referentin, IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
  
12.00 Uhr
Mittagsimbiss
  
13.00 Uhr
Hinweise zur Nachweisführung (FORUM)
:: Nachweis des therapeutischen Nutzens durch technische Prüfungen bzw. Studien
:: Anerkennung von Qualitätsnachweisen nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
Ingo Doneth, Fachgebietsleiter, MDS, Essen
  
14.00 Uhr
Kaffeepause
  
14.30 Uhr
Verfahren beim IKK-Bundesverband/MDS (FORUM)
:: Antragsprüfung und -bewertung
:: Widerspruchsverfahren
Ingo Doneth, Fachgebietsleiter, MDS, Essen
Carla Grienberger, Referentin, IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
  
16.00 Uhr
Aspekte der Gesundheitsreform
:: Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens
:: Auswirkung auf die Hilfsmittelversorgung
:: Diskussion
Kurt Werner Freigang, Referatsleiter, IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
  
ca. 16.30 Uhr
Ende

:: VERANSTALTUNGSORT

RAMADA-TREFF HOTEL WIESBADEN
Ostring 9
65205 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)61 22 / 80 10
Telefax: +49 (0)61 22 / 80 11 64

:: KOSTEN UND ADRESSATEN DER VERANSTALTUNG

Die Veranstaltung ist exklusiv für Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. (BVMed) und für diese kostenfrei.

:: ANMELDUNG

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Eine Anmeldung ist leider nicht mehr möglich, da die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist.

Für den Fall der Nichtteilnahme bitten wir Sie um rechtzeitige Absage.


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