Medizintechnologie e.V.
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Archiv Veranstaltungen 2002
Schulung Medizinprodukteberater
Datum: Donnerstag, 19.09.2002 09:00 - 15:00
Ort: Berlin
Wegen der anhaltend starken Nachfrage führt der Informations- und Seminar-Service Medizintechnologie, MedInform, auch im Jahr 2002 wieder Schlungsseminare zum "Basismodul für Medizinprodukteberater in Industrie- und Handelsunternehmen" durch.
MedInform bietet diese Schulung in Zusammenarbeit mit
- Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
- Zentralvereinigung medizin-technischer Fachhändler,
Hersteller, Dienstleister und Berater e.V. (ZMT) an.
Programm
1. Medizinprodukterecht in Europa/Deutschland
2. Produktkennzeichnung
3. Qualifikation/Berufsbild "Medizinprodukteberater"
Aufgaben, Funktionen, Schulung
4. Medizinprodukte-Beobachtungs- und -Meldesystem
Beziehungen zum Sicherheitsbeauftragten
5. Werbung für Medizinprodukte
6. Verordnungen zum MPG, insbesondere Medizinprodukte-Betreiberrecht
7. Praktische Auswirkungen für Medizinprodukteberater und ihre Kunden
Referenten
Otto Bergmann, Leiter Schulung Sparte Medical, B. BRAUN MELSUNGEN
Rainer Hill, Stv. Geschäftsführer BVMed
Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer BVMed
Art und Dauer der Schulungsveranstaltung
Fachseminar/Intensivschulung mit praktischen Beispielen und Übungsteilen
jeweils von 9.00 - 15.00 Uhr (inkl. Mittagessen)
Zertifikat
Jeder Teilnehmer erhält am Ende des Schulungsseminars ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme.
Teilnahmegebühr
195 Euro/Person zzgl. 16 % MwSt.
Bei Teilnahme von drei oder mehr Personen aus einem Unternehmen zum gleichen Termin reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 160,-- Euro/Person zuzüglich 16 % MwSt.
Die Tagungs- und Seminarunterlagen zur Nachbearbeitung sowie der Mittagsimbiss und Getränke sind in der Teilnahmegebühr inbegriffen.
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
Anmeldung
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Änderungen im Programmablauf vor. Muß eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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